Das EPA hat beschlossen, dass ab 2017 für jeden Teil der Hauptprüfung 30 Minuten mehr Zeit gewährt werden. Daraus ergibt sich jeweils folgende Prüfungsdauer:
Teil A: 4 Stunden
Teil B: 3,5 Stunden
Teil C: 5,5 Stunden
Teil D: 5,5 Stunden.
Laut EPA soll der Umfang und Schwierigkeitsgrad der Prüfungsaufgaben trotz der längeren Prüfungszeiten nicht zunehmen.