Wenn der Patentanwalt patentiert wird…

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Liebe Leser des GGIP Adventskalenders,

wir möchten uns an dieser Stelle für das nette Feedback, welches wir in den letzten Tagen für diese Aktion und die ganze Webseite erhalten haben, ganz herzlich bedanken. Ein großes Dankeschön geht auch an die zahlreichen Autoren, die den GGIP Adventskalender mit Leben gefüllt haben und an den Carl Heymanns Verlag für die tolle Kooperation.

Wir möchten den Adventskalender heute mit einem etwas anderen Beitrag zum Schmunzeln schließen.

Wir wünschen allen Lesern eine wunderschöne und besinnliche Weihnacht!

Ihr GGIP Team

Der heutige Artikel betrifft die am 02.03.2017 vom DPMA veröffentlichte Patentanmeldung DE 102015213423 A1, der die Internationalen Klassen G07F 17/00 (2006.01), G09B 19/18 (2006.01), G06Q 90/00 (2006.01) zugewiesen worden sind.

Patentanwalt, Verfahren zu dessen Herstellung und Verwendung eines Patentanwalts

Zusammenfassung

Die Gesamte Patentanmeldung wurde unter DE102015213423A1 veröffentlicht und kann HIER vollständig gelesen werden.

Die Erfindung betrifft einen Patentanwalt, insbesondere zur Mandantenberatung im Maschinenbau, mit Kenntnissen im Maschinenbau und der Verfahrenstechnik, mit einer Funktionssteuereinheit (3), einer Emotions-Anzeigevorrichtung (5) zum Anzeigen der Betriebskenngrößen, insbesondere der Betriebsbereitschaft, ein Sprachorgan (16), einer oder mehreren Extremitäten (7a–d) zur allgemeinen Berufsausübungsunterstützung. Es wird insbesondere vorgeschlagen, dass zur Herstellung des Patentanwalts ein Rohling zugrundeliegt mit guten Umgangsformen sowohl für kleine als auch große Unternehmen, wenigstens abschnittsweise Geduld, Widerstandsfähigkeit gegen terminlichen Druck, hoher emotionaler Intelligenz, und Ballsportaffinität, insbesondere zur Tennis und Fußball.

Patentansprüche

1. Patentanwalt insbesondere zur Mandantenberatung im Maschinenbau, mit Kenntnissen im Maschinenbau und der Verfahrenstechnik, mit
– einer Funktionssteuereinheit ( 3 ), einer Emotions-Anzeigevorrichtung ( 5 ) zum Anzeigen der Betriebskenngrößen, insbesondere der Betriebsbereitschaft,
einem Sprachorgan ( 16 ),
einer oder mehreren Extremitäten ( 7a –d) zur allgemeinen Berufsausübungsunterstützung, dadurch gekennzeichnet, dass dessen Herstellung ein Rohling zugrundeliegt mit den Eigenschaften:
– gute Umgangsformen sowohl für kleine als auch große Unternehmen,
– wenigstens abschnittsweise Geduld,
– Widerstandsfähigkeit gegen terminlichen Druck,
– hohe emotionaler Intelligenz, und
– Ballsportaffinität, insbesondere zu Tennis und Fußball.

2. Patentanwalt nach Anspruch 1, wobei dessen Betriebsbereitschaft zwischen 9:00 und 17:30 wenigstens abschnittsweise zu Tage tritt.

3. Patentanwalt nach Anspruch 1 oder 2, wobei das Sprachorgan ( 16 ) dazu eingerichtet ist, in besonderen Situationen, insbesondere Stresssituationen, das Signal „My Goodness“ auszugeben.

4. Patentanwalt nach einem der vorstehenden Ansprüche, ferner aufweisend wenigstens ein Merkmal ausgewählt aus der Gruppe: Freundlichkeit, Verlässlichkeit, Teamfähigkeit, Scharfsinnigkeit, Spontanität, Witz, Durchhaltevermögen, Standhaftigkeit, und dergleichen.

5. Patentanwalt nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei die Extremitäten zwei im normalen Betriebszustand obere Extremitäten ( 7a , b) und zwei untere Extremitäten ( 7c , d) aufweisen.

6. Patentanwalt nach Anspruch 5, wobei die oberen Extremitäten ( 7a , b) jeweils an einem zum Rumpf des Patentanwalts beabstandeten Endabschnitt Manipulatoren (HÄNDE) aufweisen, wobei vorzugsweise an jedem Endabschnitt 4 dreigelenkige und ein zweigelenkiger Manipulator ausgebildet sind.

7. Patentanwalt nach Anspruch 6, wobei die zweigelenkigen Manipulatoren eine Beweglichkeit und Oberflächenbeschaffenheit aufweisen, die zur Handhabung von Diktiergeräten angepasst sind.

8. Patentanwalt nach Anspruch 5 oder 6, wobei die zwei oberen Extremitäten dazu eingerichtet sind, unter Verwendung mindestens dreier Manipulatoren eine Handhabung eines Schwanenhalsmikrofons vorzunehmen.

9. Patentanwalt nach einem der Ansprüche 5 bis 8, wobei die unteren Extremitäten dazu eingerichtet sind, wahlweise mit Herrenschuhen oder Sportschuhen umkleidet zu werden.

10. Patentanwalt nach Anspruch 9, wobei die Funktionssteuereinheit dazu eingerichtet ist, den unteren Extremitäten die Umkleidung mittels Sportschuhen zuzuordnen und gleichzeitig dem Rest des Patentanwalts einen Herrenanzug.

11. Patentanwalt nach einem der Ansprüche 5 bis 10, wobei die zu den zweigelenkigen Manipulatoren unmittelbar benachbart angeordneten dreigelenkigen Manipulatoren an den jeweiligen Endabschnitten der oberen Extremitäten ( 7a , b) dazu eingerichtet sind, unter Steuerbetätigung des Funktionssteuereinheit ( 3 ) zur Befehlseingabe im schnellen Wechsel unter Schlagtonerzeugung auf eine Tastatur, vorzugsweise brachial, niederzugehen.

12. Patentanwalt nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei der Patentanwalt mittels einer oder mehrerer Sekretärinnen führbar ist.

13. Patentanwalt nach Anspruch 12, wobei die Funktionssteuereinheit dazu eingerichtet ist, die Bereitschaft zur Fremdführung mittels Ausgabe eines repräsentativen Signals durch das Sprachorgan ( 16 ) auszudrücken, insbesondere durch das Signal „Sie müssen mich führen“.

14. Patentanwalt nach Anspruch 13, wobei die Funktionssteuereinheit eine Selbstschutzroutine aufweist, die dazu eingerichtet ist, bei einem kognitiven Erfassen und Interpretieren der Fremdführung als exzessiv die Bereitschaft zur Fremdführung einzuschränken.

15. Patentanwalt nach Anspruch 14, wobei die Selbstschutzroutine dazu eingerichtet ist, die Einschränkung der Fremdführbarkeit mittels Ausgabe eines repräsentativen Signals durch das Sprachorgan ( 16 ) auszudrücken, insbesondere durch das Signal „Aber nicht so doll“.

16. Verfahren zur Herstellung eines Patentanwalts, insbesondere nach einem der vorstehenden Ansprüche 1 bis 15, mit den Schritten:
– Bereitstellen eines Rohlings 1 , insbesondere mit den Merkmalen einer Funktionssteuereinheit ( 3 ), einer Emotions-Anzeigevorrichtung ( 5 ) zum Anzeigen der Betriebskenngrößen, insbesondere der Betriebsbereitschaft, ein Sprachorgan ( 16 ), einer oder mehreren Extremitäten ( 7a –d) zur allgemeinen Berufsausübungsunterstützung, guten Umgangsformen sowohl für kleine als auch große Unternehmen, wenigstens abschnittsweise Geduld, Widerstandsfähigkeit gegen terminlichen Druck, hoher emotionaler Intelligenz, und Ballsportaffinität, insbesondere zu Tennis und Fußball,
– Unterziehen einer technischen Ausbildung, vorzugsweise in Hannover;
– Unterziehen einer Festigungs- und Erkenntnisphase, vorzugsweise in Manchester;
– Durchführen von theoretischen und praktischen Ausbildungsmaßnahmen, vorzugsweise mittels DKS; und
– Qualitätskontrolle in München.

17. Verfahren nach Anspruch 16, wobei der Schritt des Durchführens von Ausbildungsmaßnahmen wenigstens anhand eines Gaspedals und/oder eines Grützmacher-Falles erfolgt.

18. Verfahren nach Anspruch 16 oder 17, ferner umfassend den Schritt:
– Übernehmen von Verantwortung in einer gemischten Kanzlei.

19. Verfahren nach einem der Ansprüche 16 bis 18, umfassend den Schritt
– Reichliches Zuführen von Tee zur Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft des Patentanwalts.

20. Verwendung eines Patentanwalts nach einem der Ansprüche 1 bis 15 in einem Team von wenigstens 3 Personen.

21. Verwendung eines Patentanwalts nach einem der Ansprüche 1 bis 15 zur Ausbildung von Kandidaten.

22. Verwendung eines Patentanwalts nach einem der Ansprüche 1 bis 15 für eine der folgenden Tätigkeiten: Teamleiter, Geschäftsführer, Stoßstürmer beim Betriebsfußball, GRUR Nord Vorstand, oder eine Kombination aus mehreren dieser Tätigkeiten.


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