Klausur Hagen 1 vom 12.06.2017

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Die Klausur Hagen 1 vom 12.06.2017 beschäftigt sich mit einer GbR in Form einer Fahrgemeinschaft, deren Haftung gegenüber Dritten und Schadenersatzansprüchen der Gesellschafter untereinander im Innenverhältnis.
Der vollständige Klausurentext (pdf-Download) lautet:

Fall (55 Punkte):

Lösungsvorschlag

© GG Intellectual Property GbR

Ein Lösungsvorschlag (pdf-Download) wird euch vom GGIP zur Verfügung gestellt.

A und B sind leidenschaftliche Fans des BVB 09. Um kein Auswärtsspiel zu verpassen vereinbaren sie, zusammen mit dem Auto des A zu den Auswärtsspielen zu fahren. A soll dabei für die Unterhaltskosten (Steuern, Versicherung) aufkommen, B übernimmt dafür die Benzinkosten. Außerdem treffen die beiden die Abmachung, dass dem A aus eventuellen, fahrlässig verursachten Verkehrsunfällen keine Ersatzansprüche zustehen sollen.

Nach einem Auswärtsspiel, ist es aufgrund einer unglücklichen Niederlage zu einem Streit zwischen A und B gekommen. Daraufhin ist A ohne den B allein nach Hause gefahren, obwohl A wusste, dass B am nächsten Tag arbeiten musste. Daraufhin hat sich B ein Zugticket i.H.v. 119,00 € gekauft, um dann anschließend die Heimreise anzutreten. Er will von Ihnen wissen, ob er die Erstattung der 119,00 € von A verlangen kann?

Abwandlung (125 Punkte):

Angenommen, A und B sind ganz normal, also ohne Streit, nach dem Spiel zusammen nach Hause gefahren. Auf dem Rückweg verliert A in einer Kurve die Kontrolle über sein Fahrzeug und kollidiert mit dem Fahrzeug des C. A hatte die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h ignoriert und ist 90 km/h gefahren, um noch rechtzeitig nach Hause zu kommen. Sowohl C als auch B erleiden dabei ein massives Hals-Wirbel-Schleudertrauma. Darüber hinaus ist C selbständig und kann 2 Wachen lang nicht arbeiten,

Frage 1:

C möchte von Ihnen wissen, ob er einen Anspruch auf Verdienstausfall gegen A oder gegen B geltend machen kann. Ferner möchte er wissen, ob er ein angemessenes Schmerzensgeld von A oder von B fordern kann?

Frage 2:

B möchte von Ihnen wissen, ob er von A den Ersatz von Arzt-und Behandlungskosten verlangen kann sowie ein angemessenes Schmerzensgeld?

Bearbeitungsvermerk:

Ansprüche aus dem StVG sind nicht zu prüfen!

1 KOMMENTAR

  1. …..dass dem A aus eventuellen, fahrlässig verursachten Verkehrsunfällen keine Ersatzansprüche zustehen sollen

    der A schließt damit nicht seine eigene Haftung aus…

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