Fall:
Lösungsvorschlag
Der Lösungsvorschlag (pdf-Download) ist diesmal die Musterlösung aus Hagen mit der entsprechenden Punktevergabe.
E war Eigentümer eines 10.000 qm großen Baugrundstückes, welches er in 20 einzelne Grundstücke zu je 500 qm hat unterteilen lassen. E ist nun Eigentümer dieser 20 Grundstücke, auf denen er Einfamilienhäuser in verschiedenen Ausführungen errichten lässt, um sie anschließend an Interessenten zu veräußern. Auf einigen Grundstücken sind die Baumaßnahmen schon relativ weit fortgeschritten.
Die S-GmbH betreibt ein Speditionsgeschäft mit 45 eigenen Fahrzeugen, überwiegend Sattelschleppern. Das Betriebsgrundstück der S-GmbH, das circa 800 m von den Grundstücken des E entfernt gelegen ist, bietet nicht ausreichend Raum, um die am Wochenende heimkehrenden Fahrzeuge des Unternehmens zu parken. Etwa 15 Sattelschlepper finden dort keinen Platz. Als die Fahrer den Geschäftsführer G der S-GmbH, der zugleich Gesellschafter der GmbH ist, auf den Mangel an Parkmöglichkeiten ansprechen, erklärt dieser, sie mögen die Fahrzeuge über das Wochenende möglichst nahe am Betriebsgelände in den Seitenstraßen und auf Grundstücken abstellen.
Am Wochenende parkt der Gesellschafter X der S-GmbH den von ihm gefahrenen Sattelschlepper auf einem der Grundstücke des E, auf dem die Bauarbeiten noch nicht begonnen haben. Als X am Montag mit dem Fahrzeug starten will, hat er große Schwierigkeiten, weil es zuvor stark geregnet hat und der Boden sich in eine Schlammlandschaft verwandelt hat. Er muss mehrfach vor und zurücksetzen, um das Fahrzeug auf die Straße zu bringen. Dabei gerät er auf das Nachbargrundstück des E, auf dem die Bauarbeiten schon begonnen haben. Er fährt einen Baukran um, der dem Bauunternehmer B gehört. Der Baukran zerstört die Mauer eines bereits fertiggestellten Hauses, die mit Ziegelsteinen errichtet worden war, welche der Verkäufer M unter Eigentumsvorbehalt auf die Baustelle geliefert hatte; die dafür von M an E als Bauherrn gestellt Rechnung ist noch nicht bezahlt. Der durch die Zerstörung der Mauer nachweisbar entstandene Schaden beläuft sich auf 4.700 €.
Als E vom dem Geschehenen hört, verlangt er von der S-GmbH Schadenersatz in höhe von 4.700 €. Außerdem fordert er G auf, seine Grundstücke künftig nicht mehr als Parkplätze zu missbrauchen. G antwortet, solange die Stadt keine geeigneten Abstellplätze zur Verfügung stelle, würden die Fahrer auch weiterhin jede sich bietende Gelegenheit wahrnehmen, die Fahrzeuge über das Wochenende dort zu parken. Wegen der möglicherweise entstandenen Schäden möge E sich an die Fahrer wenden.
1. Hat E gegen die S-GmbH einen Anspruch auf Zahlung von 4.700 € aus § 823 I BGB? (60 Punkte).
2. Hat E gegen G Anspruch auf Zahlung von 4.700 € aus § 823 I BGB? (30 Punkte)
3. Hat E einen Unterlassungsanspruch gegen G? (30 Punkte)
4. Abwandlung: Der X ist kein Gesellschafter der S-GmbH, sondern bei der S-GmbH als Fahrer angestellt.
Hat E dann einen Zahlungsanspruch gegen die S-GmbH i.H.v. 4.700 €? (60 Punkte)
Bearbeitervermerk: Sollten Sie eine der Voraussetzung verneinen, empfiehlt sich die Fortsetzung der Prüfung im Hilfsgutachten.