Anhand des A-Teils soll beurteilt werden, ob die Bewerber fähig sind, gemäß Artikel 1 (4) VEP die Ansprüche und die Einleitung einer europäischen Patentanmeldung auszuarbeiten. Die Dauer dieser Prüfungsaufgabe beträgt dreieinhalb Stunden (Regel 23 AVEP; ABl. EPA 2017, Zusatzpublikation 2).