Vorprüfung

Anhand der Pre-EQE soll beurteilt werden, ob die Bewerber fähig sind, gemäß Artikel 1 (4) VEP rechtliche Fragen und Fragen betreffend die Ausarbeitung von Ansprüchen zu beantworten. Die Dauer dieser Prüfungsaufgabe beträgt vier Stunden (Regel 10 AVEP; ABl. EPA 2017, Zusatzpublikation 2).

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