Anhand des B-Teils soll beurteilt werden, ob die Bewerber fähig sind, gemäß Artikel 1 (4) VEP eine Erwiderung auf einen Bescheid abzufassen, in dem der Stand der Technik entgegengehalten wird. Die Dauer dieser Prüfungsaufgabe beträgt drei Stunden (Regel 24 AVEP; ABl. EPA 2017, Zusatzpublikation 2).