In der Februarausgabe des Amtsblattes des EPA (ABl. EPA 2017, A11) wird über eine Änderung bezüglich der Annahmestellen des EPA informiert.
Achtung, dieser Beschluss setzt den Beschluss der Präsidentin über die Bestimmung der Annahmestellen des EPA (Sonderausgabe Nr. 3, ABl. EPA 2007, A.1) außer Kraft, welcher in der aktuellen Auflage der Durchführungsvorschriften ab S. 4 zu finden ist, auf.
Generell sind die Annahmestellen (iSv Art. 75 (1) a) EPÜ und R. 35 (1) EPÜ) während der Dienstzeiten am jeweiligen Dienststandort zur Entgegennahme von Schriftstücken geöffnet. An Sonn- und Feiertagen sind die Annahmestellen geschlossen. Außerhalb der Öffnungszeiten können Schriftstücke beim Pförtner abgegeben oder in die Nachtbriefkästen gegeben werden.
Es ist zu beachten, dass die Dienststelle Wien keine Annahmestelle im Sinne des EPÜ ist und dass dort abgegebene Schriftstücke an eine der oben genannten Annahmestellen übergeben werden, wobei das Schriftstück den Tag als Eingangstag bekommt, an dem es in einer der oben genannten Annahmestellen eingeht.
Das EPA hat derzeit folgende Annahmestellen und Abgabemöglichkeiten von Schriftstücken außerhalb der Dienstzeiten:
- München, Hauptsitz (Isargebäude) – Pförtner,
- München Dienstgebäude “PschorrHöfe” – Pförtner und automatischer Briefkasten,
- Zweigstelle Den Haag – Pförtner
- Dienststelle Berlin – Pförtner und automatischer Briefkasten.
Ferner informiert das EPA im ABl. EPA 2017, A12 in Ergänzung zum oben Genannten die Erreichbarkeiten (Adressen und Faxnummern) der einzelnen Annahmestellen.