Änderung der Vereinbarung zwischen dem EPA und der WIPO

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In der Märzausgabe des Amtsblattes des EPA (ABl. EPA 2017, A28) wird über zwei Änderungen in der Vereinbarung zwischen dem EPA und der WIPO nach dem PCT in Anhang C informiert.

  • Der Zusatz „einschließlich einer von privater Seite in Auftrag gegebenen Standardrecherche“ wurde gestrichen, da diese Art der Recherche vom EPA nicht mehr angeboten wird und
  • die Höhe der zurückzuerstattenden Gebühr für die internationale vorläufige Prüfung (IPR) wurde auf 100% erhöht, wenn der Antrag auf IPR oder die internationale Anmeldung vor Beginn der IPR zurückgenommen wurde.

Diese Änderungen betreffen die Abschnitte 3 und 5 des Teils II (Bedingungen und Umfang der Rückerstattung oder Ermäßigung von Gebühren) der Vereinbarung und treten ab 01. April 2017 in Kraft.

Eine gedruckte Version der Vereinbarung zwischen EPA und WIPO finden Sie beispielsweise in den Durchführungsvorschriften zum Europäischen Patentübereinkommen des EPA, ab Seite 402 in der aktuellen Ausgabe 2016 (ABl. EPA Zusatzpublikation 4, 2016).

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