Im PCT Newsletter vom Juni 2017 wird auf die Änderungen der PCT Regeln verwiesen. Ab dem 01. Juli 2017 gelten folgende Neuerungen, die Regeln im PCT betreffend.
Übermittlung von Informationen durch nationale Ämter an IB
Die Regeln 86 und 95 PCT wurden dahingehend geändert, als dass das ausgewählte Amt oder das Bestimmungsamt ab nun dazu angehalten ist, dem IB alle Dokumente zu senden, die den Eintritt in die nationalen Phase betreffen. Dazu zählen die Übermittlung von
◦ dem Datum, an dem die Anmeldung in die nationale Phase eingetreten ist,
◦ die nationale Anmeldenummer,
◦ das nationale Veröffentlichungsdatum und – nummer sowie
◦ das Datum der Erteilung und alle dies betreffende Daten.
Die nationalen Ämter sind angehalten diese Informationen innerhalb von 2 Monaten nach Eintritt des Ereignisses an das IB zu übermitteln. Durch diese neue Praxis werden den Nutzern von PATENTSCOPE künftig auch nationale Belange der Anmeldungen zeitnah abrufbar zur Verfügung gestellt. Diese Änderung gilt für alle Anmeldung, für die ab dem 01. Juli 2017 die Erfordernisse für den Eintritt in die nationale Phase nach Artikel 22 oder 39 PCT erfüllt sind.
Neue Regel 23bis PCT
Hier kann die neue Regel 23bis PCT vollständig nachgelesen werden (DE und EN).
Außerdem wurde eine neue Regel 23bis PCT (Übermittlung von zu einer früheren Recherche oder Klassifikation gehörenden Unterlagen) eingeführt, die besagt, dass das frühere Amt, welches bereits eine Recherche zu einer internationalen Anmeldung durchgeführt hat, dem ISA eine Kopie des Rechercheexemplares übermittelt. Gleiches gilt für Dokumente bezüglich der Klassifikation der internationalen Anmeldung. Regeln 12bis und 41 PCT wurden entsprechend angepasst.
Diese Regelung wird durch verschiedenen Ausnahmen ergänzt. Beispielsweise kann der Anmelder kann beim Einreichen der iPa explizit auf die Übermittlung der Dokumente an die ISA verzichten und jedes Anmeldeamt (RO) konnte vor dem 14. April 2016 bekannt gegeben, dass es keine Dokumente an das IB übermitteln wird.
Verlängerung der Frist zur Stellung eines Antrages auf Ergänzende Internationale Recherche (SIS)
Eine weitere Änderungen betrifft Regel 45bis.1 PCT, wonach die Frist für die Stellung eines Antrages auf Ergänzende Internationale Recherche (SIS) auf 22 Monate ab Prioritätsdatum verlängert wurde. Diese Änderung gilt für alle internationalen Anmeldung für die die ursprüngliche 19 Monatsfrist zur Stellung des Antrags auf SIS am 01. Juli 2017 noch nicht abgelaufen war.