Reformationstag ist kein Schließtag beim EPA

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Mitteilung des EPA

Das EPA hat heute mitgeteilt, dass Dienstag, der 31. Oktober 2017 (Reformationstag) kein Schließtag i.S.v. R.134(2) EPÜ ist (obwohl in Bayern und Berlin an diesem Tag ein gesetzlicher Feiertag ist). Alle Annahmestelle des EPA (Berlin, Den Haag und München) haben an diesem Tag geöffnet.

Somit werden alle Fristen, die an diesem Tag ablaufen, nicht gemäß R.134(1) EPÜ auf den nächsten Tag verschoben.

Allerdings können Dokumente aufgrund des Feiertags ausschließlich in elektronischer Form, per Fax oder durch direkte Übergabe an das EPA zugestellt werden.

Zahlungen sollten bevorzugt über das laufende Konto beim EPA erfolgen, da Überweisungen per Bankeinzug an diesem Tag ebenfalls gestört sein können.

Zudem finden auch bereits anberaumte mündliche Verhandlungen regulär statt.

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