Erleichterter Eintritt in EP-Phase?

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© Krissie pixabay.com

Das EPA hat in einer Mitteilung bekanntgegeben, dass das Formblatt EPA/EPO/OEB 1200  und das dazugehörige Merkblatt für den Eintritt in die Europäische Phase erneuert werden (ABl. EPA 2017, A74).

Hintergrund

Der Eintritt in die Europäische Phase sollte mittels schriftlichem Antrag in Papierform, per Fax oder per Onlineeinreichung erfolgen. Zur Vereinfachung wird das Formblatt EPA/EPO/OEB 1200 empfohlen.

Aktuelle Entwicklung

Ein neues Formblatt EPA/EPO/OEB 1200 und ein dazugehöriges Merkblatt werden ab dem 01. November 2017 auf der Webseite des EPA und im dann aktuellen Software-Update zur Onlineeinreichung zur Verfügung stehen. Das ältere Formblatt kann ohne Rechtsfolgen weiter verwendet werden.

Änderungen im Detail

Geändertes Feld 6.1 – Zugrunde zu legende Anmeldeunterlagen
Im neuen Feld 6.1 wird nun deutlich festgelegt, dass die nach Artikel 19 PCT eingereichten, geänderten Ansprüche die ursprünglich eingereichten Patentansprüche ersetzen.

Achtung: Sollen die ursprünglich eingereichten Ansprüche und nicht die nach Artikel 19 PCT eingereichten Ansprüche dem EURO-PCT Verfahren zugrunde gelegt werden, muss dies in einem gesonderten Schreiben mitgeteilt werden!

Neues Feld 12 – Verfahrensbeschleunigung
Das Verfahren von EURO-PCT Anmeldungen vor dem EPA kann neben einem Antrag auf PACE auch mittels Antrag auf vorzeitigen Eintritt in die EP-Phase vor Ablauf der 31 Monate und durch eine Verzeichtserklärung auf die Mitteilung nach Regel 161 (1) oder (2) und Regel 162 EPÜ beschleunigt werden.

Beide Beschleunigungsmöglichkeiten können nun einfach durch Ankreuzen der neuen Felder 12.1 (Antrag auf Vorzeitige Bearbeitung) und/ oder 12.2 (Verzicht auf erwähnte Mitteilung) beantragt werden.

Ein PACE-Antrag muss nach wie vor gesondert gestellt werden.

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