Die Entscheidung des OLG München hält zutreffend fest, dass einstweiliger Rechtsschutz in Patentsachen auch bei einer nur äquivalent begründeten Verletzung gerechtfertigt ist. Insoweit grenzt...
Eine äquivalente Patentverletzung kommt auch dann in Betracht, wenn das konkrete Austauschmittel dem Fachmann am Prioritätstag noch nicht zur Verfügung gestanden hat, es jedoch...