Einstweilige Verfügung im (übermonopolisierten) Äquivalenzbereich

Die Entscheidung des OLG München hält zutreffend fest, dass einstweiliger Rechtsschutz in Patentsachen auch bei einer nur äquivalent begründeten Verletzung gerechtfertigt ist. Insoweit grenzt...

Diesel-Additiv

Eine äquivalente Patentverletzung kommt auch dann in Betracht, wenn das konkrete Austauschmittel dem Fachmann am Prioritätstag noch nicht zur Verfügung gestanden hat, es jedoch...