Bearbeitung informeller Stellungnahmen – PCT-Direkt

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In der Märzausgabe des Amtsblattes des EPA (ABl. EPA 2017, A21) wird über eine Änderung bezüglich des PCT-Direkt Verfahrens informiert.

Achtung, diese Mitteilung hebt die Mitteilung des Amtsblattes ABl. EPA 2015, A51, welches in der aktuellen Auflage der Durchführungsvorschriften ab S. 420 zu finden ist, auf.

Das PCT-Direkt Verfahren ermöglicht es dem Anmelder einer internationalen Anmeldung, die die Priorität einer früheren vom EPA recherchierten Anmeldung beansprucht, auf im Recherchenbescheid zur Prioritätsanmeldung erhobene Einwände zu reagieren.

Diesen Dienst können alle PCT-Anmelder unabhängig vom Anmeldeamt seit 01. Juli 2015 nutzen, die das EPA als Internationale Recherchenbehörde (ISA) auswählen.

Seit 01. April 2017 ist neu, dass der Prüfer im schriftlichen Bescheid nun ausdrücklich auf ein PCT-Direkt-Schreiben und seinen Inhalt Bezug nehmen kann, soweit dies für die Internationale Recherche relevant ist.

Für eine Bezugnahme durch den Prüfer gibt es folgende Voraussetzungen:

  • PCT-Direkt-Schreiben entspricht bei der Einreichung beim Anmeldeamt den formellen Einreicheerfordernissen (siehe Punkt 3 des ABl.)
  • die internationale Anmeldung beansprucht die Priorität einer vom EPA recherchierten früheren Anmeldung (internationale, europäische oder nationale Erstanmeldung).

Es ist zu beachten, dass der Prüfer nur dann auf den früheren Recherchenbescheid explizit verweisen kann, wenn dieser dem PCT-Direkt-Schreiben beigefügt ist.

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