In der Juliausgabe des Amtsblattes des EPA (ABl. EPA 2017, A59) wird über eine Änderung bezüglich der Online-Einreichung von Unterlagen beim EPA informiert.
Achtung, dieser Beschluss setzt den Beschluss des Präsidenten des Europäischen Patentamtes vom 05. Februar 2015 über die für die elektronische Einreichung von Unterlagen zu benutzende EPA-Software für die Online-Einreichung (ABl. EPA 2016, A26), welcher in der aktuellen Auflage der Durchführungsvorschriften zum EPÜ ab Seite 27 zu finden ist, außer Kraft.
Zu beachten ist, dass ab 01. September 2017 nur noch elektronische Unterlagen vom Server des EPA entgegen genommen werden, die mittels der EPA-Software Version 5.09 (Build 5.0.9.148) oder einer späteren Version eingereicht wurden!
Diese Praxis findet KEINE Anwendung auf Dokumente, die im Rahmen von internationalen Patentanmeldungen (PCT) beim Europäischen Patentamt eingereicht werden. Außerdem können Internationale Anmeldungen auch weiterhin mit PCT-SAFE oder ePCT erstellt und eingereicht werden.