Das EPA hat zum 1. August 2017 einen Leitfaden zum Einheitspatent in der 1. Auflage herausgegeben.
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Hintergrund
Mit der Schaffung des Einheitspatentes und des Einheitlichen Patentgerichtes soll es dem Anmelder möglich sein, mit Stellung eines einzigen Antrags beim EPA Patentschutz in bis zu 26 EU-Mitgliedstaaten zu erhalten, wobei gleichzeitig Komplexität und Verfahrenskosten gering gehalten werden sollen.
Aktuelle Entwicklung
Lesen Sie dazu den Beitrag “Endlich Klarheit über die Verfassungsbeschwerde gegen das UPC?” von Dr. Leopold Gruner.
Auf der Seite des EPAs zum Einheitspatent heißt es zum heutigen Zeitpunkt noch:
„Die teilnehmenden Mitgliedstaaten gehen zurzeit davon aus, dass das Einheitspatent im ersten Quartal 2018 starten wird.“.
Experten schätzen, dass sich der Start des Einheitspatentes durch die jüngste Entwicklung in Deutschland auf unbestimmte Zeit verzögern wird.
Nichtsdestotrotz oder gerade deshalb hat das EPA nun einen Leitfaden zum Einheitspatent veröffentlicht.
Der Leitfaden im Detail
Auf gut 40 Seiten sind ausführliche Informationen zum Einheitspatent in 8 übersichtlichen Kapiteln zusammengefasst:
A – Allgemeiner Teil
B – Der Weg zum Einheitspatent
C – Das Kompensationssystem
D – Jahresgebühren für Einheitspatente
E – Veröffentlichungen und Akteneinsicht
F – Eintragung von Rechtsübergängen, Lizenzen und anderen Rechten sowie Abgabe von Erklärungen über die Lizenzbereitschaft
G – Sonstige Verfahrensfragen: Sprachregelungen, Vertretung und Gebührenzahlung
H – Rechtsbehelf gegen das EPA – Entscheidungen: Die Rolle des Einheitlichen Patentgerichtes
Der ausführlichste Teil A gibt einen sehr guten Überblick über das gesamte Konzept des Einheitspatentes und wird auch nicht müde immerzu dessen Vorteile hervorzuheben.
Die darauf folgenden Teile beschäftigen sich mit vielen Verfahrensfragen. So werden beispielsweise Spracherfordernisse, Akteneinsicht, Fragen zur Gebührenzahlung und erste zu verwendende Formbriefe genauer erläutert.
Leider gibt Teil H zum Rechtsbehelf gegen das EPA lediglich einen kurzen Abriss über mögliche Verfahrensschritte und ist in der 2. Auflage des Leitfadens zum Einheitspatent sicher noch ausbaufähig.