Fall:
Lösungsvorschlag
Ein Lösungsvorschlag wird euch zeitnah zur Verfügung gestellt.
Der A-KG gehören als Gesellschafter an: A als Komplementär, sowie B und C als Kommanditisten. Vertreten durch A gewährt die KG dem Gesellschafter C Im April 2018 ein Darlehen i.H.v. 50.000 €
zu einem Zinssatz von 3,5 % p.a. Zur Sicherung der Darlehensrückzahlungs- und Zinsforderungen hat C der A-KG seinen Pkw (geschätzter Verkaufswert 45.000 €) sicherungsübereignet und den Kfz-Brief an A übergeben. Außerdem hat seine Ehefrau E für die oben genannte Forderung eine selbstschuldnerische Bürgschaft übernommen.
B, der sich immer mehr in die Geschäftsführung einmischt, ist der Meinung, dass die als Darlehen gewährten 50.000 € die Liquidität des Unternehmens unnötig belasten. Deshalb tritt er Anfang Juni die Darlehensrückzahlungs- und Zinsforderungen, welche die Gesellschaft gegen C hat im Namen der A- KG für einen Kaufpreis von 44.000 € an die Sparkasse S ab. B trifft diese Vereinbarung mit dem Vorstandsvorsitzenden X der Sparkasse S. mit dem er befreundet ist
Nachdem C zwei fällige Zins- und Tilgungsraten von je 3.000 € nicht gezahlt hat, wendet sich die Sparkasse S mit der Aufforderung an E, sofort 6.000 € an sie zu zahlen.
Frage 1: Zu Recht? (55 Punkte)
1. Abwandlung:
Angenommen, A wäre mit dem Geschäft, das B getätigt hat einverstanden.
- Kann die Sparkasse S von E Zahlung von 6.000 € verlangen? (35 Punkte)
- Wer ist nach der Abtretung der Darlehensrückzahlungs- und Zinsforderungen Eigentümer des Pkw? (35 Punkte)
2. Abwandlung:
Angenommen, A wäre mit dem Geschäft, welches B getätigt hat einverstanden. C hat keine Kenntnis davon, dass die Darlehensrückzahlungs- und Zinsforderungen an die Sparkasse S abgetreten wurden und zahlt deshalb zum Fälligkeitstermin jeweils 3.000 € an die A-KG. Nun verlangt die Sparkasse S von C Zahlung von 6.000 €.
Zu Recht? (55 Punkte)