Die beiden Herzogenauracher Sportartikelhersteller Adidas und Puma bekriegen sich gern und ausdauernd. Im aktuellen Streit zieht Puma den Kürzeren und Adidas darf seine „Stan Smith Boost“ weiterhin verkaufen.
Hintergrund
Puma hatte angestrebt den Verkauf des Sportschuhs „Stan Smith Boost“ der Firma Adidas zu untersagen und bezog sich in seiner Klage auf ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster, das nach Meinung von Puma zumindest durch die Schuhsole des nach dem amerikanischen Gewinner von Wimbeldon im Jahre 1972 benannten Schuhs verletzt werde.
Nach Begutachtung des Modells kam die Kammer des Landgerichts Braunschweig, welches für diesen Fall zuständig war, zu dem Entschluss, dass der Schuh wesentliche Unterschiede zu dem Gemeinschaftsgeschmacksmuster aufweise, woraufhin Puma seinen Antrag auf einstweilige Verfügung zurückzog.